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Home > Welt-Ticker > Urteil: Unwissentlich gestohlenes Auto gekauft, kein Geld zurück
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News: Urteil: Unwissentlich gestohlenes Auto gekauft, kein Geld zurück  (Gelesen 52 mal) Drucken
 
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Urteil: Unwissentlich gestohlenes Auto gekauft, kein Geld zurück
« am: 01.04.2020, 18:19:47 »
   

Wer unwissentlich ein Auto kauft, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann dafür den Händler haftbar machen. In manchen Fällen bleibt er auf dem Schaden sitzen



Quelle: http://www.heise.de
   
     

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