„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
Nach Münchner S-Bahn-Mord: Experten halten nichts von härteren Strafen
« am: 15.09.2009, 14:04:05 »
Nach der tödlichen S-Bahn-Attacke warnen Juristen davor, die Tat für den Wahlkampf zu instrumentalisieren. Die gesetzlichen Möglichkeiten seien völlig ausreichend. Sie fordern vielmehr konsequente Hilfe für junge Straftäter.