Urteil: Autokäufer müssen trotz Rückgabe an Händler zahlen
« am: 16.09.2009, 16:04:15 »
Wer ein Auto wegen Mängeln an den Händler zurückgibt, muss für die zeitweilige Nutzung des Wagens zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall sei es rechtmäßig, wenn der Händler dem Kunden nur knapp 1200 Euro des ursprünglichen Kaufpreises von 4100 Euro erstatte.