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„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
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BKA zu Softwaretests mit Millionen Polizeifotos: Die DSGVO lässt das zu
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BKA zu Softwaretests mit Millionen Polizeifotos: Die DSGVO lässt das zu
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am:
15.05.2024, 15:18:30 »
Darf das BKA Millionen Polizeifotos benutzen, um Gesichtserkennungssoftware zu testen? Die Rechtslage ist unklar.
Quelle:
http://www.heise.de
Stichworte: BDSG, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bundeskriminalamt, DSGVO, Datenschutz, Gesichtserkennung
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