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Gericht verneint Schutzstatus für Syrer
« am: 23.07.2024, 16:18:50 »
   

Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folge haben.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: Syrien, Subsidiärer Schutz, Urteil
Stichworte: Syrien  Subsidiärer Schutz  Urteil



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