„1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81jahrigen Stella Liebeck 2.9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine Tasse Kaffee von McDonald über sich verschüttet hatte.”
Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folge haben.