„Wenn meine Mutter nicht einen Seitensprung gemacht hätte, wäre sie dem Verkehrsunfall zum Opfer gefallen. Aber so kam sie mit einem blauen Auge am Knie davon.”
Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folge haben.