„Bei ihrer Rückkehr aus der Kantine an ihrer Arbeitsstelle hat Regina P. zufällig gefrorenes Wasser angetroffen, auf dem sie ausrutschte und sich am Knie verletzte.”
Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folge haben.