„So liebt die Natur nichts Einsames und lehnt sich stets an irgend etwas wie an eine Stütze an; und diese in einem innig befreundeten Herzen zu finden ist immer am angenehmsten”
Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folge haben.