EuGH-Urteil: Smartphone-Zugriff auch bei leichten Straftaten erlaubt
« am: 04.10.2024, 15:18:40 »
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf - allerdings nur, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde das vorher prüft. Von Gigi Deppe.