GesundheitsIDs für Digitale Gesundheitsanwendungen vorübergehend unzulässig
« am: 22.04.2025, 10:18:14 »
Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der DiGA-Hersteller GesundheitsIDs nutzen dürfen. Bereits gelistete Apps auf Rezept soll das nicht betreffen.