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News: Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen  (Gelesen 21 mal) Drucken
 
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Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen
« am: 04.07.2025, 19:17:55 »
   

Bei einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Kryptowährungstoken können zum Werterhalt veräußert werden ' auch gegen den Willen des mutmaßlichen Eigentümers.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: IT, Justiz, Kryptowährung, Verbrechen
Stichworte: IT  Justiz  Kryptowährung  Verbrechen



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