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Home > Welt-Ticker > Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com
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News: Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com  (Gelesen 16 mal) Drucken
 
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Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com
« am: 18.12.2025, 19:17:57 »
   

Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Booking.com haftet prinzipiell für Schäden, die durch unzulässige Preisvorgaben entstanden sind. 1099 Kläger profitieren.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Booking.com, Hotel, Recht, Schadenersatz, Wirtschaft
Stichworte: Booking.com  Hotel  Recht  Schadenersatz  Wirtschaft



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