„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Österreichs Höchstgericht: Personalisierte Werbung Meta Platforms' unzulässig
« am: 18.12.2025, 23:18:50 »
Nach 11 Jahren steht fest: Meta Platforms personalisierte Werbung ist unzulässig, Datensammlung auf Drittseiten ebenso. Metas Auskünfte sind viel zu bescheiden.
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