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Home > Welt-Ticker > Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage
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News: Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage  (Gelesen 8 mal) Drucken
 
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Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage
« am: 20.09.2026, 14:18:37 »
   

Die Bundesnetzagentur darf den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Datenschutz, Futterautomat, Haustiere, IT, Netzpolitik, Smart Home, Urteil, Überwachung
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