„Wie der Verband der Krawattenhersteller verlauten ließ, sei die "Weiberfasnacht" immer für einen "Extraumsatz" gut, und deswegen sollte Frau auch weiterhin mit geschmacklosen Krawatten zu Weihnachten aufwarten.
Im Gegenzug, forderte die Delegation der Scherenhersteller (größtenteils aus Solingen und der Schweiz angereist) eine Gewinnbeteiligung.
Ein Sprecher unter Tränen: "Schließlich liefern wir das Werkzeug, und das hält um einiges länger!!!"
Berlin: Ein Abgeordneter der "Pappnasenindustrie" forderte im Bundestag eine Verankerung von Krawatten und Scheren im Waffengesetz...schließlich seien beide Gegenstände sehrwohl zu Tötungsdelikten geeignet...
Ungeachtet dieses Konfliktes, forderte der Verband der Feuerwehrleute, die "Funkenmarie(s)chen" aus präventiven (Sicherheits)Gründen einzeln schützen zu dürfen. (Brandgefahr!!)
Dazu ein Sprecher des Bundestages: "Wenigstens einmal im Jahr, kommen konstruktive Eingaben auf den Tisch"  Wie der Verband der "Narrenkappenhersteller" betont, so sind die genannten,zwar ein guter Schutz, gegen herumfliegende Bonbons und Konfetti...allerdings sei ein "Ganzjahresmodell" für Arbeit-Sport und Spiel vorerst noch nicht in Planung.
Wie der Verband der Verbandsindustrie mitteilt,sollen neue Wege der Vermarktung beschritten werden.
So sei eine "Neueinbindung" (schönes Wortspiel) aller noch "herumgeisternden" Mumien geplant.
Ausschlaggebend,war, dem Pressesprecher zufolge ein Video, was eine völlig "verlotterte" Mumie bei planlosem Herumirren zeigt.
Der Verbandssprecher weiterhin: "Ein sauberer und Maßgeschneiderter Verband, (mit optimiertem Blickbereich) ist ein wirkungsvoller Schutz vor solchen Unpässlichkeiten"”
Eine Frau aus Kansas sass, nach Schätzungen der Ärzte, mehrere Wochen auf der Toilette. Ihr Lebensgefährte wurde deswegen zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Es gibt anscheinend nichts was es nicht gibt. Im Februar dieses Jahres erreichte die Polizei in Kansas ein merkwürdiger Anruf. Sie wurde alarmiert, weil eine Frau auf dem Toilettensitz festgewachsen war. Der Lebensgefährte machte sich Sorgen. Bei der Polizei sagte er aus, dass seine Freundin sich 2 Jahre lang weigerte aus dem Badezimmer zu kommen. Durch das lange sitzen auf der Toilette bildeten sich offene Wunden, so dass ihre Haut mit dem Sitz praktisch zusammenwuchs. Sie musste daraufhin im Krankenhaus behandelt werden. Der Lebensgefährte wurde daraufhin angeklagt auf Misslandlung einer schutzbedürftigen Erwachsenen. Nun fällte das Gericht das Urteil von 6 Monaten auf Bewährung. Die Bewährung verdankt der Mann seiner Lebensgefährtin, die um eine milde Strafe bat, da es ihrer Ansicht nach nicht seine Schuld war. Der Frau wurde in der Zwischenzeit ein Betreuer zugeteilt.
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