„3. Oktober 1998 Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Vorrat Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses an für die erlittene Tortur, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollar zugesprochen...!”
Neun Jahre in einer Campinghütte gefangen: Vom eigenen Mann!
« am: 05.09.2008, 20:15:49 »
In Schweden hat ein Mann seine Partnerin ca. neun Jahre in einer Campinghütte festgehalten. Bereits am Mittwoch wurde er
durch die Polizei in Eksjö festgenommen. Das Alter gab der Rundfunksender SR mit 60 bis 70 Jahren an.
Seine Partnerin leidet schwer an multipler Sklerose und ist nun stark abgemagert in ein Krankenhaus gebracht worden. Schon seit 1999 hatte der mann sie offenbar eingesperrt.
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das kommt wohl noch erschwerend hinzu. Da stellt sich schon fast die Frage, ob man es noch einsperren nennen kann. Unterlassene Hilfeleistung weil er ärztliche Hilfe hätte einholen müssen, ok, das sicher, aber freiheitsberaubung?
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Moritz
« Antwort #10 am: 07.09.2008, 11:02:12 »
Es ist die Frage, ob sie gesagt hat, daß sie gehen möchte. Wenn er das dann verweigert hat, würde ich schon sagen, daß es unter Freiheitsberaubung fällt. Die unterlassene Hilfeleistung kommt dann noch dazu. (oder umgekehrt...)