«Sozialüblicher Standard»: Langzeitarbeitslose haben Anspruch auf Fernseher
« am: 06.08.2009, 17:45:19 »
Gehört ein TV-Gerät zur Erstausstattung einer Wohnung oder nicht? Ja, urteilte am Donnerstag ein Gericht in Frankfurt. Denn der Apparat diene zu mehr als nur der bloßen Unterhaltung.