„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
US-Bürgerrechtler: Redefreiheit im Netz muss auch für Neonazis gelten
« am: 18.08.2017, 18:19:10 »
Der Schutz der "Free Speech" sei keine Schönwetterdisziplin, betont die Electronic Frontier Foundation. Auch Neonazis müssten daher online Hass verbreiten dürfen. Der umstrittene "Daily Stormer" ist derweil ins Tor-Netzwerk gezogen.