Kita-Kinder müssen einen Impfschutz gegen Masern haben. Das gilt auch dann, wenn sie erst später in eine solche Einrichtung wechseln. Ausnahmen von dieser Regel machen Gerichte nur sehr selten.Der Beitrag Masernimpfpflicht gilt auch bei Wechsel der Kita erschien zuerst auf klatsch-tratsch.de.