„Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der Täter aus der einbruchssicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-Mark Stücken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.”
Lockerung der Abgasordnung durch EU-Kommission unzulässig
« am: 13.12.2018, 15:18:42 »
Im Ringen um die Reduzierung von Autoabgasen hat ein EU-Gericht der Beschwerde mehrerer europäischer Städte Recht gegeben: Die EU-Kommission muss die Lockerung einer Verordnung zurücknehmen. Von Claudia Kornmeier.