Verwaltungsgericht Köln: Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit EU-Recht
« am: 20.04.2018, 19:18:13 »
Nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass Provider derzeit nicht verpflichtet sind, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung Nutzerspuren ihrer Kunden aufzubewahren.