Newsparadies: Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

News => Technik und Internet => Thema gestartet von: hell am 19.04.2010, 20:02:25



Titel: Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
Beitrag von: hell am 19.04.2010, 20:02:25




Privates Surfen im Internet ist kein Kündigungsgrund, selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung unterschrieben hat.

So urteilte das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz. Das Gericht gab damit einer Klage eines Arbeitgebers nach statt. Dieser hatte zwar die Erklärung unterschrieben und nach den Daten des Arbeitgebers auch privat gesurft, doch blieb dieser den Beweis einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung aus..
    (http://www.netlaw.de/images/http.jpg)

Diese müsse aber vorhanden sein, um eine Kündigung sozial zu rechtfertigen. Insbesondere sei der Inhalt der angesurften Seiten unerheblich. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, der Mitarbeiter hätte bei seiner Bank seinen privaten Kontostand abgefragt.


Stichworte: Internet, Surfen, Arbeitsplatz, Urteil

Quelle: http://archiv.rhein-zeitung.de/on/10/04/19/service/computer/t/rzo698868.html

Bildquelle: http://www.netlaw.de/images/http.jpg


Titel: Re: Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
Beitrag von: hell am 19.04.2010, 20:04:46
so langsam normalisiert sich der Arbeitsmarkt - dank der Gerichte :(


Titel: Re: Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
Beitrag von: holp am 20.04.2010, 17:08:10
Mal 30 Sekunden nebenbei seinen Kontostand checken. Wasn Kündigungsgrund...  :ssipucke:


Titel: Re: Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
Beitrag von: hell am 20.04.2010, 22:59:52
ham bislang einige Firmen gemacht, wenn sie jemanden los werden wollten.
Damit dürfte nun Schluß sein


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