Bei den Wahlen zu Kreistagen und Gemeinderäten in Nordrhein-Westfalen darf es keine 2,5-Prozent-Sperrklausel geben. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden. Mehrere kleine Parteien hatten gegen die Sperrklausel geklagt, die erst 2016 eingeführt wurde. Quelle: http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/verfassungsgerichtshof-sperrklausel-kommunalwahlen-102.html