„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Bundestag bringt strengere Regeln für Bestechlichkeit auf den Weg
« am: 25.04.2024, 22:18:27 »
Nach Vorwürfen im Zuge sogenannter Maskendeals gingen einige Bundestagsabgeordnete straffrei aus. Nun wurde das geltende Recht verschärft. Bei "unzulässiger Interessenwahrnehmung" drohen künftig bis zu drei Jahre Haft.