Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Verbotene Straße benutzt: 6-Jährige wurde in brennende Kohlen gestoßen
« am: 01.05.2008, 15:37:51 »
In der indischen Stadt Mathura erlitt ein erst sechsjähriges Mädchen schwere Verbrennungen, nachdem sie von einem jungen Mann in brennende Kohlen gestoßen wurde. Die Attacke auf das Mädchen hängt offenbar mit dem hinduistischen Kastensystem zusammen, wonach es fünf Kasten gib, in die ein Mensch hineingeboren werden kann.
Das Mädchen und ihre Mutter gehören der fünften und niedrigsten Kaste an und gelten damit als "Unberührbar". Zwar ist das Kastensystem und die damit zusammenhängende Diskriminierung in Indien offiziell abgeschafft, doch lebt es vor allem in ländlichen Regionen weiter. Hier dürfen "Unberührbare" nicht jede Straße benutzen und müssen besondere Ein- und Ausgänge von öffentlichen Gebäuden nutzen. 25 Prozent der indischen Bevölkerung gehören der fünften Kaste an.
So hatte der Mann die sechsjährige und ihre Mutter zunächst beschimpft, und das Mädchen dann geschubst, worauf das Mädchen in einen Haufen brennender Kohlen fiel. Während das Mädchen sich am Mittwoch noch in kritischer Verfassung befand, wird dem Mann nun versuchter Mord vorgeworfen.