„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Oberverwaltungsgericht weist Hunderte Beweisanträge der AfD ab
« am: 29.04.2024, 20:18:42 »
Die AfD wehrt sich dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. Nun hat die Partei vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen.