Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Mit immer kleiner werdenden Summen haben in den letzten Jahren vor allem Billigfluglinien geworben. Dabei war die Branche sehr kreativ dabei, Gebühren und sonstige Kosten bei den Werbeangeboten zu verschweigen. Damit ist nun Schluss.
Zumindest Flüge innerhalb der EU dürfen nun nur noch mit dem Preis beworben werden, den sie tatsächlich kosten. Der nachträgliche Abzug von Gebühren usw. wurde von der EU im Rahmen einer Verordnung ab sofort untersagt. Eine Aufschlüsselung der im Preis enthaltenen Kosten muss zudem sofort bzw. vor Kauf erfolgen.
nuja, es ist ja auch wirklich unrealistisch, für 29 euro nach spanien zu kommen (oder was auch immer die sich so ausgedacht haben). das deckt grad mal die treibstoffkosten
Aber wie gesagt, ich finds gut so, dass sie die korrekten preise nun angeben müssen
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ploplop
« Antwort #4 am: 03.11.2008, 08:11:09 »
Das finde ich auch gut. Es gab zu viele verdeckte Lockangebote
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LuckyStrike
« Antwort #5 am: 03.11.2008, 16:38:31 »
Meiner Ansicht nach sind die Fallen mit diesem Gesetz nicht ausgeräumt da außereuropäische Fluggeselschften immer noch verdeckt/verlockende/hinterlistige/undurchsichte Angebote in der EU machen dürfen... daher werden mehr Arbeitsplätze außerhalb der EU geschaffen