„Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl die ungebührliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung schritt.”
Das OLG Stuttgart urteilt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselmotoren waren. Für Verbraucherschützer ist das aber nur ein Teilerfolg.