„O glücklich, wer noch hoffen kann, aus diesem Meer des Irrtums aufzutauchen! Was man nicht weiß, das eben brauchte man, und was man weiß, kann man nicht brauchen.”
Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Gaspipeline von Rügen
« am: 25.04.2024, 09:18:25 »
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet heute, ob die Pipeline zwischen Rügen und Festland gebaut werden durfte. Damit sollten LNG-Terminals ans Gasnetz angebunden werden. Geklagt hatten Umweltverbände.