„Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der Täter aus der einbruchssicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-Mark Stücken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.”
Online-Dienstleister behaupten, sie könnten beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse helfen. Die GKV kritisieren "systematischen Rechtsmissbrauch", Verbraucherschützer warnen. Von Moritz Hartnagel.