Eine BGH-Entscheidung gibt Tausenden Telekom-Kleinaktionären neue Hoffnung, die Schadensersatz für Ihre Kursverluste verlangen: Der Musterprozess zum dritten Börsengang des Unternehmens muss teilweise neu verhandelt werden. Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/telekom-prozess-muss-neu-aufgerollt-werden-101.html