„(nach einer 1:3-Niederlage des BVS in Bielefeld) Einige haben von einem recht guten Spiel gesprochen. Da frage ich mich, ob ich zum Augen- oder zum Ohrenarzt muss.”
Das OLG Stuttgart urteilt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselmotoren waren. Für Verbraucherschützer ist das aber nur ein Teilerfolg.