„1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81jahrigen Stella Liebeck 2.9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine Tasse Kaffee von McDonald über sich verschüttet hatte.”
Im Kölner Raser-Fall soll heute im "zweiten Durchgang" das Urteil fallen. Der Bundesgerichtshof hatte die Bewährungsstrafen im vergangenen Sommer aufgehoben. Frank Bräutigam erläutert die rechtlichen Knackpunkte.