„5. Mai 2000 Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113.000 Dollar auszuzahlen, nachdem sie sich das Steißbein gebrochen hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden gelangt, weil Ms Carson 30 sec. zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf geworfen hatte...!”
Da wollte die Gema doch glatt per einstweiliger Verfügung You Tube abschalten lassen. Doch im Gause Google dürften zumindest vorerst die Sektkorken knallen.
Die "Antragstellerinnen hätten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht" urteilte das Hamburger Landgericht. Keinen Glauben schenkten die Richter der Behauptung der Gema: "dass die Antragstellerinnen erst wenige Wochen vor dem Einreichen des Antrags ... von den konkreten Rechtsverletzungen erfahren haben. Dass Musikkompositionen im Dienst 'You Tube' genutzt werden, war den Antragstellerinnen lange bekannt." Somit keine "Eilbedürftigkeit" und keine einstweilige Verfügung.
Stichworte: YouTube, You, Tube, Gema, Google Stichworte: YouTube You Tube Gema Google