„Wie der Verband der Krawattenhersteller verlauten ließ, sei die "Weiberfasnacht" immer für einen "Extraumsatz" gut, und deswegen sollte Frau auch weiterhin mit geschmacklosen Krawatten zu Weihnachten aufwarten.
Im Gegenzug, forderte die Delegation der Scherenhersteller (größtenteils aus Solingen und der Schweiz angereist) eine Gewinnbeteiligung.
Ein Sprecher unter Tränen: "Schließlich liefern wir das Werkzeug, und das hält um einiges länger!!!"
Berlin: Ein Abgeordneter der "Pappnasenindustrie" forderte im Bundestag eine Verankerung von Krawatten und Scheren im Waffengesetz...schließlich seien beide Gegenstände sehrwohl zu Tötungsdelikten geeignet...
Ungeachtet dieses Konfliktes, forderte der Verband der Feuerwehrleute, die "Funkenmarie(s)chen" aus präventiven (Sicherheits)Gründen einzeln schützen zu dürfen. (Brandgefahr!!)
Dazu ein Sprecher des Bundestages: "Wenigstens einmal im Jahr, kommen konstruktive Eingaben auf den Tisch"  Wie der Verband der "Narrenkappenhersteller" betont, so sind die genannten,zwar ein guter Schutz, gegen herumfliegende Bonbons und Konfetti...allerdings sei ein "Ganzjahresmodell" für Arbeit-Sport und Spiel vorerst noch nicht in Planung.
Wie der Verband der Verbandsindustrie mitteilt,sollen neue Wege der Vermarktung beschritten werden.
So sei eine "Neueinbindung" (schönes Wortspiel) aller noch "herumgeisternden" Mumien geplant.
Ausschlaggebend,war, dem Pressesprecher zufolge ein Video, was eine völlig "verlotterte" Mumie bei planlosem Herumirren zeigt.
Der Verbandssprecher weiterhin: "Ein sauberer und Maßgeschneiderter Verband, (mit optimiertem Blickbereich) ist ein wirkungsvoller Schutz vor solchen Unpässlichkeiten"”
Ab heute steht sie vor Gericht: Nadja Benaissa hatte ungeschützten Sex trotz ihrer AIDS-Infektion.
Bereits vor einem jahr war sie von der Polizei festgenommen worden. Heute war nun der Gerichtsauftakt. "Es tut mir aber von Herzen leid." So die 28-Jährige vor dem Amtsrichter Darmstadt. Insgesamt werden ihr fünf Begebenheiten vorgeworfen, bei denen sie mit drei Männern ungeschützten Verkehr gehabt haben soll.
Dies wird der jungen Mutter als gefährliche Körperverletzung ausgelegt. Ihr drohen bis zu 10 Jahre Haft.
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