Newsparadies: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert

News => Regionen => Thema gestartet von: hell am 20.04.2008, 14:21:04



Titel: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: hell am 20.04.2008, 14:21:04




Das Landgericht Rottweil hat nun ein Urteil über einen heute 20-Jährigen gesprochen, der einen Kanaldeckel eine Brücke hinunter auf Fahrende Autos geworfen hatte. Passiert war dabei niemandem etwas. Dennoch erkannte das Gericht auf Tötungsabsicht und damit auf Mordversuch und verhängte 5 Jahre haft gegen den Mann - ohne Bewährung -.

Auch der 37kg schwere Deckel hatte wie der kürzlich tödliche Holzklotz ein Fahrzeug getroffen. Zum Glück des Täters blieb der 60-jährige Fahrer des Wagens aber unverletzt. Der Deckel durchstieß lediglich die Motorhaube.
    [img width=400 height=300]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e8/IMG_0110.jpg[/img]


Quelle: http://www.netzeitung.de/vermischtes/981857.html
Bildquelle: http://de.wikipedia.org

Stichworte: brücke,holzklotz,kullideckel.gefängnis,jugendlicher


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: hell am 20.04.2008, 14:22:30
5 Jahre für einen Mordversuch? Nunja, ist wohl so üblich. Ich hoffe nur, dass entsprechende psychiatrische Gutachten erstellt werden, die eine Sicherungsverwahrung danach anordnen.


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: Lion am 21.04.2008, 16:37:10
Naja, sie haben bei ihm das Jugendstrafrecht angewandt, sonst wäre die Strafe wohl höher ausgefallen.


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: hell am 21.04.2008, 19:52:49
schon klar, aber wenigstens 5 Jahre Knast, das sollte doch eigentlich abschrecken.


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: Lion am 21.04.2008, 23:24:10
Schön wärs ja!


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: hell am 21.04.2008, 23:27:14
wenigstens mal ein Statement, was sowas kostet. Soll sich jeder 14-jährige selbst entscheinden, ob es ihm das Wert ist. Wenn jemand zu schadebn kommt ists leicht das Dreifache. Und zwar KNAST, NIX RAUSREDEN, ECHTER KNAST! OHNE WENN UND ABER, KEINE VORZEITIGE ENTLASSUNG, ABSITZEN UND KLAPPE HALTEN, SICH IN DEN ... FI:... LASSEN USW. KNAST HALT


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: Lion am 21.04.2008, 23:31:19
Ich kenne Fälle (also Jugendliche), die würde das trotzdem nicht davon abhalten solchen Mist zu bauen.  :'(


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: hell am 21.04.2008, 23:34:48
naja, vielleicht brauchen die die Sicherungsverwahrung oder den Schmerzsensor


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: Lion am 21.04.2008, 23:41:54
Ich glaube 3 Tage in einem Zimmer eingeschlossen würde denen schon reichen um aufzuwachen.


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: hell am 22.04.2008, 00:10:18
vielleicht, und dann? Wobei: ob drei Tage oder drei Jahre zum Aufwachen reichen weiss ich beim einen oder anderne nicht so genau


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: Lion am 22.04.2008, 00:30:40
Dann merken sie, dass es gar nicht so lustig und cool ist eingesperrt zu sein. Ich rede jetzt aber nur von denen die ich kenne. Allgemein gesehen hilft das bei den Meisten sicher nicht weiter.


Titel: Re: Brückenwerfen macht 5 Jahre - wenn nichts passiert
Beitrag von: hell am 22.04.2008, 07:17:28
hmmm... meinste nicht? Was hilft denn dann?


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