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Home > Welt-Ticker > Verwaltungsgericht Köln: Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit EU-Recht
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News: Verwaltungsgericht Köln: Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit EU-Recht  (Gelesen 90 mal) Drucken
 
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Verwaltungsgericht Köln: Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit EU-Recht
« am: 20.04.2018, 19:18:13 »
   

Nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass Provider derzeit nicht verpflichtet sind, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung Nutzerspuren ihrer Kunden aufzubewahren.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Provider, Verwaltungsgericht Köln, Vorratsdatenspeicherung, eco
Stichworte: Provider  Verwaltungsgericht Köln  Vorratsdatenspeicherung  eco



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