„Herzlich Willkommen an Bord der XXX-Airline: Schnallen Sie sich jetzt an und ziehen Sie Ihren Sitzgurt fest. Sollten Sie nicht wissen, wie man einen Gurt schließt, wäre es besser, Sie würden sich nicht unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit bewegen.”
BGH-Urteil zu PayPal: Käuferschutz schützt nicht vor Klagen
« am: 22.11.2017, 15:18:29 »
Bei einem Internet-Einkauf über PayPal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz PayPal-Käuferschutzes später auf Zahlung verklagen, entschied der Bundesgerichtshof.