„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
Amazon scheitert vor BGH mit Klage gegen verschärfte Aufsicht
« am: 23.04.2024, 21:18:48 »
2022 hatte das Bundeskartellamt Amazon eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" bescheinigt und unter verschärfte Beobachtung gestellt. Der Konzern legte Beschwerde ein - und scheiterte damit nun vor dem Bundesgerichtshof.