Newsparadies: Sextäter bleibt auf freiem Fuß

News => Regionen => Thema gestartet von: hell am 13.01.2010, 06:05:16



Titel: Sextäter bleibt auf freiem Fuß
Beitrag von: hell am 13.01.2010, 06:05:16




Insgesamt 20 Jahre hat der dreimal wegen Vergewaltigung Verurteilte abgesessen. Immer noch halten ihn Gutachter für gefährlich. Doch seit März 2009 ist er frei.

Bereits in den 80'er war der heute 59-Jährige wegen der Vergewaltigung eines Mädchens zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nach der Strafe in den 90'ern verging er sich an zwei weiteren Mädchen und landete wieder hinter Gittern. Seit März 2009 ist er nun frei.

Zunächst verhinderte Landgericht München eine kurz vor der Entlassung eilig zusammengeschusterten Antrag auf Sicherungsverwahrung. Nun bestätigte der BGH das Urteil der Richter. Demnach kann eine Sicherungsverwahrung nachträglich nur dann verhängt werden, wenn in der Haft Umstände auftreten, die eine solche Maßnahme rechtfertigen. Im vorliegenden Fall war die nachträgliche Sicherungsverwahrung aber nur auf basis der Beweislage vor dem Gefängnisaufenthalt des verurteilten ausgesprochen worden.

Der Mann bleibt also auf freiem Fuß.



Stichworte: Sextäter, vergewaltigung, Sicherungsverwahrung, BGH

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof118.html

Bildquelle: http://freenet-homepage.de/Vergewaltigung_der_Lucretia/image004.gif

     (http://freenet-homepage.de/Vergewaltigung_der_Lucretia/image004.gif)


Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß
Beitrag von: ploplop am 14.01.2010, 09:11:35
Bei solchen Menschen sollte auch nachträglich noch Sicherungsverwahrung verhängt werden. Her mit der Gesetzesänderung


Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß
Beitrag von: hell am 16.01.2010, 00:49:15
naja, was ist ein Urteil wert, wenn es hinterher wieder umgestoßen wird?


Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß
Beitrag von: holp am 16.01.2010, 15:37:26
Zitat von: ploplop am 14.01.2010, 09:11:35
Bei solchen Menschen sollte auch nachträglich noch Sicherungsverwahrung verhängt werden. Her mit der Gesetzesänderung


Selbst wenn man dieses Gesetz jetzt entwerfen würde, wäre es schizophren. Es ist Rechtsgrundlage in Deutschland
dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen.


Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß
Beitrag von: hell am 17.01.2010, 01:01:24
das meinte ich.
Obwohl ich das nicht nur Gesetztestheoretisch sehen kann sondern auch nach meinem Rechtsempfinden zum gleichen Ergebnis komme


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