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Home > News (Forum) > aus aller Welt > Bayern: Ehemaliger Pfarrer wegen Kindesmissbrauch verurteilt
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News: Bayern: Ehemaliger Pfarrer wegen Kindesmissbrauch verurteilt  (Gelesen 4405 mal) Drucken
 
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Bayern: Ehemaliger Pfarrer wegen Kindesmissbrauch verurteilt
« am: 13.03.2008, 19:16:54 »
Das Landgericht Regensburg hat heute einen ehemaligen Pfarrer
zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte bekannte sich des Kindesmissbrauchs für schuldig.
Sein Opfer war ein minderjähriger Ministrant, der zu Anfang gerade
einmal elf Jahre war. Er entschuldigte sich für seine Taten. Der
40-jährige ehemalige Pfarrer wird zudem noch in eine Psychiatrie
eingewiesen.

Quelle: www.yahoo.com

Stichworte: Pfarrer, Regensburg, Kindesmissbrauch, Kind, Strafe
Stichworte: Pfarrer  Regensburg  Kindesmissbrauch  Kind  Strafe


Diese News stammt aus dem NewsParadies
Letzte Änderung von hell  top
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 eingeliefert von: Master    facebook  twitter  google+  
Master
« Antwort #1 am: 13.03.2008, 19:17:16 »
Einfach nur pervers und krank dieser Mann.
Nur drei Jahre? Einfach nur lächerlich....
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #2 am: 13.03.2008, 22:07:12 »
naja, war wohl nicht unfreiwillig
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holp
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Kolumnist
Stammtisch HC

AltgedienterAltgedienter
« Antwort #3 am: 19.03.2008, 16:11:53 »
Einfach nur pervers und krank dieser Mann.
Nur drei Jahre? Einfach nur lächerlich....

Er hat ja davor bereits schon mal ein Kind (mehrmals) sexuell missbraucht.
Bekam damals jedeglich eine Bewährungsstrafe und die Auflage eine gewisse
Zeit lang nicht mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten...
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #4 am: 19.03.2008, 18:16:23 »
hmmm... wogegen steht das im Gegensatz?
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Master
« Antwort #5 am: 19.03.2008, 18:47:12 »
Einfach nur pervers und krank dieser Mann.
Nur drei Jahre? Einfach nur lächerlich....

Er hat ja davor bereits schon mal ein Kind (mehrmals) sexuell missbraucht.
Bekam damals jedeglich eine Bewährungsstrafe und die Auflage eine gewisse
Zeit lang nicht mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten...

Und dann ist es noch unverständlicher, warum die Strafe so gering ist....
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #6 am: 19.03.2008, 20:11:02 »
nun, weil offenbar nicht von einem Gewaltakt auszugehen ist.
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Lion

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Kolumnist
Stammtisch HC

InventarInventarInventar
« Antwort #7 am: 19.03.2008, 23:35:29 »
nun, weil offenbar nicht von einem Gewaltakt auszugehen ist.

Was ist es dann?
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #8 am: 20.03.2008, 09:41:56 »
also nach Paragraph 176a StgB Abs. 1 hätte er mindestens zwei Jahre erhalten müssen. Er hat offenbar weder Leib noch Leben seiner Opfer gefährdet.

Er ist geständig. Die Quelle schreibt: "Der Gerichtsgutachter stellte bei dem Angeklagten eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit und eine schwere Persönlichkeitsstörung fest."

Das Maß der reinen Strafe ist also eher üppig bemessen.

Was den Schutz der Öffentlichkeit angeht, so gibt auch da die Quelle Auskunft: "zudem ordnete das Landgericht Regensburg eine unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie und eine Therapie an. "
d. h. wegsperren und Schlüssel wegschmeissen.

Ich hab mit diesem Urteil kein Problem, ehrlich gesagt.
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Lion

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Kolumnist
Stammtisch HC

InventarInventarInventar
« Antwort #9 am: 20.03.2008, 12:55:37 »
d. h. wegsperren und Schlüssel wegschmeissen.

Ich hab mit diesem Urteil kein Problem, ehrlich gesagt.

Das ist ok, sofern man nicht nach ein paar Jahren auf die Idee kommt, dass er geheilt wieder entlassen werden kann.
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #10 am: 20.03.2008, 13:08:16 »
ich denke mal, durch die Pannen in der Vergangennheit hat man da gelernt. Ich glaube kaum, dass der Herr in der Psychatrie überhaupt wieder in einen drogenfreien Zustand kommt.
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