„Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl die ungebührliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung schritt.”
Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Gaspipeline von Rügen
« am: 25.04.2024, 09:18:25 »
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet heute, ob die Pipeline zwischen Rügen und Festland gebaut werden durfte. Damit sollten LNG-Terminals ans Gasnetz angebunden werden. Geklagt hatten Umweltverbände.