„Was, bitte sehr, veranlasst sie zu der Annahme, dass ein Schiff gegen den Wind und gegen die Strömung segeln könnte, wenn man nur ein Feuer unter Deck anzünde? Bitte entschuldigen sie mich. Ich habe keine Zeit, um mir so einen Unsinn anzuhören.”
Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Gaspipeline von Rügen
« am: 25.04.2024, 09:18:25 »
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet heute, ob die Pipeline zwischen Rügen und Festland gebaut werden durfte. Damit sollten LNG-Terminals ans Gasnetz angebunden werden. Geklagt hatten Umweltverbände.