Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Markus Söder ist Ministerpräsident in einem südlichen Bundesland. Vor allem aber ist er CSU-Mitglied und hat als solcher schon sein Kreuz zu tragen.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, soll in jeder Amtsstube des Freistaates ab dem 1. Juni ein christliches Kreuz hängen. Wenigstens in den Eingangsbereichen will Söder auch dem letzten Islamisten klar machen: "Mia san mia" (Google scheiterte an der Übersetzung).
Die Antwort des Bundesverfassungsgerichtes dürfte prompt erfolgen, sich jedoch einige Monate hinziehen. Was Herrn Söder und uns ein christliches Sommermärchen bescheren dürfte.
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Ich würde ja vorschlagen: In Bayern einen Humpen, in Hessen einen Bembel, in Schleswig-Holstein ne Flasche Küstennebel und in Sachsen eine Flasche Oettinger , an die Wand zu Nageln.