Nur weil sie sich Kinderpornos herunter luden und dabei erwischt wurden müssen sie nicht zwangsläufig ihren Job räumen.
Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Betreiben eines Lehrers und eines Zollinspektors, die sich im Internet Kinderpornos herunter geladen hatten, dafür zu Geldstrafen verurteilt und anschliessend gekündigt wurden.
Das Gericht erkannte den privaten Besitz der Pornos zwar als "außerdienstliches Vergehen". Dieses müsse aber nicht zwangsläufig als disziplinarische Reaktion eine Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen. Statt dessen könnten beispielsweise die Bezüge gekürzt werden. Vor allem seinen Beamte in ihrem Privatleben nicht anders zu behandeln wie andere Bürger.