Titel: Ungerechtfertigte Abmahnung: Plattenfirma muss zahlen Beitrag von: derMarcel am 21.12.2007, 11:05:15 Zwei große Plattenfirmen wurden vom Amtsgericht Hamburg-Altona am 11. Dezember dazu verurteilt, einer fälschlicherweise wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnten Frau nun je 4063,95 Euro zu zahlen. Der Amtsrichter Schulz wertete die zu Unrecht zugestellte Abmahnung als Persönlichkeitsverletzung, da der, der "einem anderen vorwirft, er habe rechtswidrig eine fremde Sache weggenommen", ihn damit des Diebstahls beschuldigt. In diesem Fall sei es nicht anders. Hierdurch habe sich die Abgemahnte einen Anwalt suchen müssen, auch wenn keine Klage erhoben wurde. Hätten die Plattenfirmen direkt geklagt, würden der nun "nur" Abgemahnten ja auch "sämtliche ihr entstandenen Kosten, insbesondere die notwendigen Anwaltskosten" von der Klägerin erstattet worden sein.
Zu der Falschen Abmahnung kam es offenbar durch einen Zahlendreher. Üblicherweise ermitteln private Unternehmen, in diesem Fall die Promedia - welche übrigens zu der Anwaltskanzlei Rasch gehört, welche auch die Abmahnungen für die hier betroffenen Plattenfirmen verschickt - die IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern, die urheberrechtlich geschütztes Material in den beliebten "Peer to Peer"-Netzwerken zur Verfügung stellen. Mit den IP-Adressen wird dann von der Anwaltskanzlei im Auftrag der Rechteinhaber Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, welche wiederum bei den Telekommunikationsanbietern die Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses erfragt. Da in den meisten dieser Fälle das öffentliche Interesse für eine Weiterverfolgung des Falles durch die Staatsanwaltschaft fehlt, wird das offizielle Verfahren nun eingestellt, die Anwaltskanzlei erhält jedoch Akteneinsicht und gelangt so an die Namen und Adressen der Tauschbörsennutzer und kann diese Abmahnen. Rechtsanwalt Clemens Rasch nennt dieses ein "ganz normales Verfahren". In dem Fall der zu Unrecht Abgemahnten Frau hatte seine Kanzlei ihr nach der Einsicht in die Akten eine Abmahnung wegen angeblich 696 illegal angebotenen Songs geschickt und einen Streitwert von 6,96 Millionen Euro zugrunde gelegt. Das Vergleichsangebot der Anwälte lag bei 4000 Euro. Anwalt Rasch will gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona in Berufung gehen. Quelle: Spiegel.de (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,524464,00.html) Stichworte: Hamburg-Altona, Plattenformen, Gericht Titel: Re: Ungerechtfertigte Abmahnung: Plattenfirma muss zahlen Beitrag von: derMarcel am 21.12.2007, 11:12:46 Meiner Meinung nach ist diese ganze "Abmahnerei" eine große Abzocke :nordlich7:
Würde es den Plattenfirmen wirklich darum gehen ihre Rechte zu schützen, bzw. einen ernsthaften Ersatz für den dadurch möglicherweise angerichteten Schaden gehen, würden sie doch direkt klagen. Die Klagen stehen allerdings ja - wie man auch hier sieht - auf ziemlich wackeligen Beinen. Einige Staatsanwaltschaften haben ja auch schon damit aufgehört, die Anschlussinhaber zu ermitteln ;D Zudem finde ich es äußerst Bedenklich, wenn sich private Unternehmen (die auch noch der jeweiligen Anwaltskanzlei gehören) als Hilfssheriffs betätigen dürfen und dies auch noch zum (finanziellen) Erfolg für die Anwälte & Plattenfirmen wird - ich denke das ganze Abmahnwesen wird hier durch einige Anwälte missbraucht. Mancher wird nun denken: "hm, derMarcel ist aber sehr dagegen - ob der wohl selbst schon einmal abgemahnt wurde?" :D Ja, bei mir kam die Abmahnung allerdings von der Kanzlei Schutt & Waetke - ich hab allerdings aufgrund von Umständen, die ich öffentlich nicht erörtern möchte, bislang nichts zahlen müssen... Aber diese Abmahnungen sind weniger eine Abmahnung, sondern - in meinen Augen - mehr eine räuberische Erpressung. Titel: Re: Ungerechtfertigte Abmahnung: Plattenfirma muss zahlen Beitrag von: hell am 21.12.2007, 11:39:49 Nunja, Abmahnungsabzocke ist wohl eines der großen leiden in unserer Zeit. Sie lebt davon zu verbreiten, dass man ja doch nichts dagegen tun könne und immer verlieren würde. Daher wohl auch hier die Ankündigung der Berufung. Ich hoffe mal, dass diese Berufung teuer für die Kanzlei wird und wir wieder hier und in allen anderen Medien darüber stauen dürfen, damit sehr viel mehr Abgemahnte gegen solche Machenschaften vorgehen.
Manchmal bin ich wirklich froh, dass ich mit dem was sich da heutzutage als Musik getarnt auf den Märkten rumtummelt nichts, aber überhaupt gar nichts anfangen kann. Titel: Re: Ungerechtfertigte Abmahnung: Plattenfirma muss zahlen Beitrag von: derMarcel am 21.12.2007, 11:56:33 Tja, ich hoffe auch ständig, dass diese Abmahn-Anwälte mal an einen wirklich falschen geraten:
Einem Millionär, dem es dabei um das Prinzip geht und der bereit ist, so ein Verfahren mit Top-Anwälten bis zum Ende durchzustehen oder besser noch an einen Politiker, der bereit ist sich gegen diese Machenschaften zu wehren. Für den Anfang würde es mir sogar reichen, wenn unsere Justizministerin ihre Ankündigung, die Kosten für die erste Abmahnung auf 50 Euro zu deckeln, mal endlich wahr machen würde - dann würde sich das Geschäft für diese Rechtsverdreher schon nicht mehr so lohnen und die Betroffenen Menschen würden nicht direkt in den Ruin gestürzt (in meinem Fall wäre das, was ich den Abmahnenden Anwälten hätte zahlen müssen mehr als doppelt so hoch gewesen wie das, was ich dem Rechteinhaber als "Schadensersatz" hätte leisten müssen). Titel: Re: Ungerechtfertigte Abmahnung: Plattenfirma muss zahlen Beitrag von: hell am 21.12.2007, 13:05:35 tja, daher ja der astronomische Streitwert.
Ich bin eigentlich dafür, dass eine solche Abmahnung Sache staatlicher Stellen ist, wie eine Straftat auch und das also Anwälte, die nicht verteidigen grundsätzlich vom Staat bezahlt werden und andere keinerlei Recht auf irgendetwas haben. Wenn jemand verurteilt wird muß er halt die Strafe (an den Staat) zahlen. So schliesslich man jeden Bereicherungsvorwand aus. Man stelle sich mal vor, wenn das mit Mord und Todschlag genauso liefe wie mit den Abmahnern.... Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
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