Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das bestätigte das Münchner Verwaltungsgericht. Eine Klage der AfD gegen die Beobachtung wurde zurückwiesen. Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/bayern-afd-verfassungsschutz-urteil-100.html