User haben laut einem Urteil Anspruch auf Unterlassung einer Kontoblockade bei sozialen Netzwerken, wenn sie vorher keine Gelegenheit hatten, sich zu äußern. Quelle: https://www.heise.de/news/OLG-Schleswig-Holstein-Keine-Social-Media-Sperre-ohne-vorherige-Nutzeranhoerung-10068145.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag