Ein Zwang zu Geschlechtsangabe für eine Marketing-Anrede ist nach Datenschutzgrundverordnung nicht rechtens. Das hat der EuGH klargestellt. Quelle: https://www.heise.de/news/EuGH-Zwang-zur-Angabe-des-Geschlechts-fuer-Marketingzwecke-unzulaessig-10234609.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag