Art. 15 der DSGVO gewährt Betroffenen umfassende Auskunftsrechte gegenüber Unternehmen und Behörden. In der Praxis lauern einige Hürden. Quelle: https://www.heise.de/hintergrund/Auslegungssache-126-Gute-Auskunft-schlechte-Auskunft-10254461.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag