Bayerns Oberstes Landesgericht hat in einem Musterverfahren entschieden, dass es gegen die Wirtschaftsprüfung EY keinen Anspruch auf Schadensersatz gibt. Quelle: https://www.heise.de/news/Wirecard-Gericht-weist-Ansprueche-von-Anlegern-gegen-Wirtschaftspruefer-zurueck-10300474.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag