Ein Pferdehalter aus Lüdinghausen darf sein Pferd nicht mit einem Tattoo schmücken, so die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster.
Zuvor hatte bereits der Landrat des Kreises Coesfeld diese Meinung vertreten. Dem Halter eines Ponys wurde vom Landkreis untersagt, dass das Pferd ein Tattoo mit Logo der Band "Rolling Stones" erhält. Das Verwaltungsgericht in Münster bescheinigte nun, dass einem Tier nicht unnötig Schmerzen zugefügt werden darf. Damit würde ein Tattoo gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen.
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