Vodafone Deutschland darf Verbraucher nie länger als 2 Jahre binden. Das gilt auch für Bestandskunden, sagt der EuGH. Quelle: https://www.heise.de/news/EUGH-bestaetigt-Mobilfunkvertraege-maximal-24-Monate-lang-10354962.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag